Kündigung bisherige Anbieter


Kurzbeschreibung
Was muss beachtet werden?
Aktualisiert am 23. Oktober 2020 0 Benutzer fanden diesen Artikel hilfreich

  • Sie müssen bereits im Rahmen der Auftragserteilung mit dem Seabix Mandatsleiter oder -Partner einen Überblick über Ihre bestehenden Dienstleistungen, deren Laufzeiten und Kündigungsfristen gewinnen.
  • Im Rahmen des Projekt Kick off werden wir mit Ihnen die Terminplanung erstellen und allfällige Kündigungen bei bisherigen Anbietern zeitlich mit Ihnen festlegen, falls sie noch nicht bereits durch Sie erfolgt sind.
  • In der Regel muss der Kunde gemäss Vorgaben des bisherigen Anbieters die Kündigung selber auslösen. Bekannte Ausnahme sind Nummernportierungen von Festnetz und Mobile-Abo. Das akzeptierte Portierungsformular gilt hier als Kündigung der bisherigen Dienstleistung für Festnetz und Mobile. Sämtliche weiteren Dienstleistungen wie Internetanschlüsse, Hosting, Storagelösungen, etc. müssen unabhängig davon separat gekündigt werden.



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